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Willkommen bei OSFIN

Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister

Über uns

Eine Aufsichtsorganisation nach Art. 43a FINMAG

OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister wurde von den Selbstregulierungsorganisationen SRO PolyReg und SRO FCT mit dem Zweck gegründet, die Finanzintermediäre, welche neu eine FINMA-Bewilligung benötigen, zu beaufsichtigen. Sie hat am 6. Juli 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation von der FINMA erhalten. OSFIN übernimmt im Zusammenhang mit dem Bewilligungsprozess der Finanzinstitute durch die FINMA die Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs und nach Erteilung der Bewilligung die laufende Aufsicht.

Der Hintergrund der Gründung einer neuen Aufsichtsorganisation auf nationaler Ebene waren die Legislativarbeiten im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Diese Erlasse wurden beide von der Bundesversammlung am 15. Juni 2018 beschlossen und regeln die Anforderungen an die Tätigkeit und die Organisation der Finanzintermediäre gemäss den neuen Regulierungsbestrebungen. Sie schaffen einen einheitlichen Wettbewerb unter den Finanzintermediären und verbessern den Kundenschutz. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Zudem sieht es Prospektpflichten vor und verlangt für Finanzinstrumente ein leicht verständliches Basisinformationsblatt. Das FINIG vereinheitlicht im Wesentlichen die Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister.

Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees

Mit Inkrafttreten des FIDLEG und insbesondere FINIG benötigen Vermögensverwalter und Trustees eine Bewilligung der FINMA und müssen von einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigt werden.

OSFIN-Unterstellung

Eine der Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung ist die Unterstellung unter eine Aufsichtsorganisation. Folglich müssen sich Vermögensverwalter und Trustees vor Einreichung des Bewilligungsgesuchs einer Aufsichtsorganisation, wie z.B. der OSFIN, unterstellen.

Aktuelles

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August 6, 2024

Anforderungen an die Weiterbildung

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FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024

FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024 Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees, neuer Ansatz bei den Schwellenwerten für die gewerbsmässige Tätigkeit von Trustees.
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August 24, 2023

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2023

Geldwäschereirisikoanalyse nach Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA